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Deutschlandkarte mit den Wappen der 15 Bundesländer, in denen der WPV vertreten ist

Über Uns

Das WPV bietet seinen Mitgliedern seit 30 Jahren eine leistungsfähige Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Das Versorgungswerk gehört zur ersten Säule des Altersvorsorgesystems in Deutschland.

Berufsständische Versorgungswerke sichern auf landesgesetzlicher Grundlage die Risiken Alter, Invalidität und Tod ab. Das Leistungsspektrum ist grundsätzlich vergleichbar – in der konkreten Höhe der Leistungen gibt es jedoch Unterschiede von Versorgungswerk zu Versorgungswerk.

Viele Mitglieder des WPV sind gleichzeitig Steuerberater oder Rechtsanwälte und waren vor ihrer Mitgliedschaft im WPV in einem entsprechenden Versorgungswerk versichert. Beim Wechsel ins WPV dürfte einigen auffallen, dass sich die Leistungen des WPV von denen ihres vorherigen Versorgungswerks unterscheiden – sei es bei der hochgerechneten Altersrente, der Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder der Versorgung von Hinterbliebenen. Teilweise liegen diese Leistungen höher, teilweise niedriger.

Im Folgenden möchten wir die Hintergründe dieser Unterschiede näher erläutern. Wichtig vorab: Welches Versorgungswerk am Ende der Rentenbezugszeit (also auch unter Einbeziehung möglicher Hinterbliebenen-Renten) tatsächlich die höheren Leistungen aus gleich hohen Beiträgen erbracht haben wird, lässt sich heute nicht seriös voraussagen.

 

Warum sich die Leistungen unterscheiden

Die meisten Versorgungswerke – auch das WPV – finanzieren ihre Leistungen nach dem sogenannten Offenen Deckungsplanverfahren. Das bedeutet: Die Rente wird aus einem Kapitalstock und den erzielten Zinsen gezahlt. Die Höhe der Deckungsrückstellung, also des Kapitalbedarfs zur Absicherung aller künftigen Leistungen, wird auf Basis verschiedener versicherungstechnischer Parameter berechnet. Die spätere Rentenhöhe ergibt sich dabei aus den satzungsgemäßen Regelungen des jeweiligen Versorgungswerks. In die Kalkulation fließen außerdem persönliche Faktoren wie Alter und Beitragsverlauf sowie versicherungsmathematische Annahmen im sogenannten technischen Geschäftsplan ein. Dazu zählen zum Beispiel Annahmen zur Biometrie (z.B. zur Lebenserwartung und zur „Verheiratungswahrscheinlichkeit“), der Rechnungszins, Annahmen zur Mitgliederentwicklung, zur Beitragsstruktur und zu den Verwaltungskosten. Schon kleine Unterschiede in diesen Parametern – oder spätere Abweichungen von den Annahmen – können dazu führen, dass sich Leistungsniveaus und Rentendynamiken deutlich unterscheiden.

Ein besonders einflussreicher Parameter ist der Rechnungszins. Er steht im Zusammenhang mit der langfristig erwarteten Rendite der Kapitalanlagen – und muss bzw. sollte unter dieser liegen. Bei der Gründung des WPV lag der Rechnungszins bei 4 %, was in Zeiten von Bundesanleihen mit über 6 % Rendite konservativ und leicht erreichbar war. In der langanhaltenden Niedrigzinsphase dagegen wurde es deutlich schwieriger, diesen Zins zu erwirtschaften.

Deshalb hat das WPV wie viele andere Versorgungswerke auch die Kapitalanlagestrategie angepasst und zugleich den Rechnungszins für den gesamten Mitgliederbestand ohne Eingriff in das Leistungsrecht schrittweise gesenkt: zunächst ab 2003 befristet, dann ab 2016 dauerhaft auf 3,5 % und weiter in kleinen Schritten auf aktuell 3,25 %. Die damit verbundene zusätzliche Rückstellungssumme beträgt rund 1,2 Mrd. €, die aus Überschüssen finanziert wurde. Diese Mittel standen daher nicht für Renten- oder Anwartschaftserhöhungen zur Verfügung. Zum Vergleich: Eine Leistungsanpassung um nur 1 % „kostet“ aktuell etwa 100 Mio. €, vor zehn Jahren waren es 56 Mio. €, vor zwanzig Jahren rund 25 Mio. €.

Andere Versorgungswerke sind in der Niedrigzinsphase einen anderen Weg gegangen. Einige Versorgungswerke haben den Rechnungszins bei 4 % belassen und haben zur Absicherung des Zinsrisikos lediglich Reserven auf der Aktiv- und Passivseite aufgebaut. Deren Deckungsrückstellung wird aber nach wie vor mit einem Rechnungszins von dauerhaft 4 % berechnet. Wieder andere Versorgungswerke haben den Rechnungszins für die ab einem bestimmten Stichtag neu entrichteten Beiträge gesenkt, es wurde also ein weiterer „Abrechnungsverband“ geschaffen, für den der Rechnungszins z.B. auf 2 % festgelegt wurde. Die Bandbreite, wie einzelne Versorgungswerke auf die Niedrigzinsphase reagiert haben, ist also sehr breit.


Strategische Entscheidungen mit langfristiger Wirkung

Festzuhalten ist: Versorgungswerke mit gesenktem Rechnungszins starten mit niedrigeren Anfangsrenten – haben aber tendenziell mehr Spielraum für künftige Leistungsanpassungen. Denn nur bei Erzielung sogenannter „Überzinsen“ (also Erträge über dem Rechnungszins) entstehen Gewinne, die für Leistungssteigerungen zur Verfügung stehen. Umgekehrt weisen Versorgungswerke mit weiterhin hohem Rechnungszins zwar höhere Anfangsrenten aus, verfügen aber perspektivisch über weniger Dynamisierungspotenzial.

Neben dem Rechnungszins spielen selbstverständlich auch weitere Faktoren wie die Mitgliederstruktur oder die verwendeten Sterbetafeln – das WPV verwendet aus Vorsichtsgründen die speziellen berufsständischen Sterbetafeln (Generationentafeln), die die Längerlebigkeit der Freiberufler und die voraussichtliche weitere Entwicklung abbilden – eine Rolle für die Höhe der Anfangsrente. Grundsätzlich gilt aber: Je höher der Rechnungszins, desto höher die Rente – aber auch desto enger der finanzielle Spielraum für Anpassungen. Am Ende ist es eine strategische Entscheidung jedes Versorgungswerks, ob es lieber eine höhere Anfangsrente mit geringerer Dynamisierung oder umgekehrt eine eher moderat startende, aber dynamischere Rente ermöglichen möchte. Beides gleichzeitig – also hohe Einstiegsrenten und starke Dynamik – lässt sich nach Überzeugung des WPV langfristig nicht solide finanzieren, zumal berufsständische Versorgungswerke – anders als die gesetzliche Rentenversicherung – keine staatlichen Zuschüsse erhalten.

Im Vergleich zu anderen Versorgungswerken bietet das WPV gute, in vielen Fällen sogar überdurchschnittliche Leistungen. Einige Versorgungswerke weisen bei gleicher Beitragszahlung und gleichem Eintrittsalter aber auch höhere Rentenanwartschaften aus. Welches Versorgungswerk „am Ende aller Tage“, also nach Auszahlung der letzten (Hinterbliebenen-) Rente die höchsten Leistungen gezahlt haben wird, kann heute niemand voraussagen.

Die Sicherheit der Altersversorgung hat für das WPV oberste Priorität – gerade in einem zunehmend komplexen und volatilen Kapitalmarktumfeld. Viele Mitglieder stellen sich daher zu Recht die Frage, wie robust das gewählte Finanzierungsmodell ist und ob die zugesagten Leistungen auch langfristig erfüllt werden können.

Wie viele berufsständische Versorgungswerke basiert auch die Finanzierung des WPV auf dem offenen Deckungsplanverfahren. Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Rentenleistungen nicht aus aktuellen Beiträgen, sondern aus einem über Jahrzehnte aufgebauten Kapitalstock finanziert, der professionell am Kapitalmarkt angelegt wird. Die daraus erzielten Erträge sichern gemeinsam mit den laufenden Beiträgen die Rentenzahlungen der Zukunft.

Grundlage für die Finanzstabilität ist die sogenannte Deckungsrückstellung, die jährlich versicherungsmathematisch ermittelt wird. In diese Berechnung fließen neben biometrischen Parametern wie der Lebenserwartung auch langfristige finanzielle Annahmen ein – allen voran der sogenannte Rechnungszins. Dieser liegt aus Vorsichtsgründen stets unterhalb der erwarteten Kapitalmarktrenditen. Im WPV wurde der Rechnungszins im Zuge der anhaltenden Niedrigzinsphase von ursprünglich 4,00 % auf aktuell 3,25 % angepasst – ein verantwortungsbewusster Schritt, der auf langfristige Solidität abzielt.


Strategischer Umbau der Kapitalanlage – vorausschauend und risikobewusst

Mit Blick auf die zunehmend komplexer gewordenen Kapitalmärkte hat das WPV in den vergangenen Jahren eine grundlegende Neuausrichtung der Vermögensanlage vorgenommen. Die sogenannte Asset Allokation – also die strategische Aufteilung des Vermögens auf verschiedene Anlageklassen wie Anleihen, Immobilien, Aktien und alternative Investments – wurde deutlich breiter aufgestellt. Ziel ist es, die Abhängigkeit von einzelnen Märkten zu reduzieren und durch Diversifikation die Ertragssituation langfristig zu stabilisieren. Im Rahmen dieser Strategie wurde insbesondere der Anteil an substanzorientierten Anlagen wie Immobilien sowie an alternativen Investments auf rund 50 % erhöht.

Dabei ist dem WPV bewusst, dass höhere Renditechancen auch mit einem höheren Risiko einhergehen. Um diese Risiken gezielt steuern zu können, wurde ein umfassendes Risikomanagement etabliert, das unter anderem ein Risikobudgetsystem, eine satzungsgemäße Verlustrücklage von 7 % der Deckungsrückstellung sowie eine Rückstellung für Rechnungsgrundlagen vorsieht. Diese Reserven sichern das Versorgungssystem auch unter Stressszenarien ab – beispielsweise bei unerwarteten Marktkorrekturen oder wirtschaftlichen Krisen.

Stabilität durch Substanz – auch in bewegten Zeiten

Die Wirkung dieser vorsorgenden Maßnahmen zeigt sich in den Ergebnissen: Für das Jahr 2024 konnte eine Nettoverzinsung von 3,56 % erzielt werden – trotz einzelner Abwertungen im Immobiliensegment in Höhe von insgesamt 34,6 Mio. €. Diese betrafen etwa Projektentwicklungen mit erhöhter Prognoseunsicherheit sowie bestimmte Fondsanteile mit Immobilienfokus. Im Kontext des Gesamtvermögens von rund 5,5 Mrd. € waren diese Abschreibungen jedoch „verkraftbar“. Dank der breiten Diversifikation konnten Verluste in einzelnen Bereichen durch Gewinne in anderen Anlageklassen kompensiert werden.

Die Verpflichtungen des WPV gegenüber seinen Mitgliedern sind zum Stichtag 31. Dezember 2024 sowohl zu Buchwerten als auch zu Marktwerten deutlich überdeckt – mit 18,3 % bzw. 26,12 %. Weder die Verlustrücklage noch die Rückstellung für Rechnungsgrundlagen mussten bisher in Anspruch genommen werden. Das Portfolio wird im Übrigen seit dem Zinsanstieg ab dem Jahr 2022 wieder stärker in risikoärmere, festverzinsliche Anleihen mit attraktiver Verzinsung investiert – was mittelfristig zur weiteren Risikoreduktion beiträgt.


Klare Prinzipien, langfristige Sicherheit

In der öffentlichen Berichterstattung wurden zuletzt einzelne Versorgungswerke aufgrund problematischer Investments in die Kritik genommen. Das WPV begegnet solcher Unsicherheit mit einem klaren, langfristig orientierten Konzept: transparente Kommunikation, professionelles Asset Management, solide Rücklagen und eine generationengerechte Planung stehen im Zentrum der Kapitalanlagepolitik. Die Sicherheit der Renten unserer Mitglieder ist dabei kein theoretisches Versprechen, sondern täglich gelebte Verantwortung, u.a. durch eine klare strategische Ausrichtung, unabhängige Kontrollen und regelmäßige Prüfungen. Auch eine herausausfordernde und äußerst volatile Kapitalmarktsituation, wie wir sie derzeit durchleben, stellt aufgrund der aufgezeigten Strukturen und Prozesse kein Risiko dar, das den Fortbestand des WPV oder die Sicherheit der Renten und Rentenanwartschaften gefährden könnte. Wesentliche Risiken, die die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage nachhaltig beeinflussen können, werden durch das installierte Risikomanagementsystem identifiziert und gesteuert. Das WPV wird in den kommenden Jahren alle (Zahlungs-)Verpflichtungen erfüllen können. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren weitere Erhöhungen von Anwartschaften und Renten möglich sein werden.

Die berufsständischen Versorgungswerke – und damit auch das WPV – unterscheiden sich insbesondere im Finanzierungsverfahren grundlegend von der gesetzlichen Rentenversicherung. Während letztere nach dem Umlageverfahren finanziert wird, bei dem die laufenden Beiträge unmittelbar zur Finanzierung der aktuellen Renten verwendet werden, arbeitet das WPV nach dem sogenannten offenen Deckungsplanverfahren. Dieses Modell ist langfristig angelegt und auf Kapitaldeckung ausgerichtet: Die Beiträge der Mitglieder werden über Jahrzehnte hinweg angesammelt, in einem Kapitalstock gebündelt und professionell am Kapitalmarkt investiert, um die künftigen Rentenansprüche abzusichern.

Im Umlageverfahren basiert die Finanzierung auf einem Generationenvertrag. Erwerbstätige finanzieren mit ihren Beiträgen – ergänzt um staatliche Zuschüsse, die mittlerweile rund ein Viertel des Gesamtvolumens ausmachen – die Renten der aktuellen Rentnerinnen und Rentner. Diese Struktur ist jedoch zunehmend belastet, da sie empfindlich auf demografische Verschiebungen und wirtschaftliche Schwankungen reagiert.

Das WPV hingegen verfolgt einen anderen Ansatz: Es ist ein geschlossenes, solidarisches System mit langfristiger Perspektive, das sich ausschließlich aus den angesparten Beiträgen und den hieraus erzielten Zinsen finanziert. Entscheidend ist dabei, dass zu jedem Zeitpunkt die Verpflichtungen gegenüber unseren Mitgliedern durch den Kapitalstock gedeckt sind. Der Verpflichtungsumfang wird jährlich im versicherungsmathematischen Gutachten als Deckungsrückstellung berechnet und mit dem vorhandenen Kapitalstock abgeglichen. Die Rentenleistungen werden also nicht aus den laufenden Einnahmen, sondern ohne staatliche Zuschüsse aus einem vorausschauend aufgebauten Kapitalstock finanziert.

Die Grundlagen der Berechnung der Deckungsrückstellung sind versicherungsmathematisch fundiert. Neben dem Rechnungszins von 3,25 % spielen dabei biometrische Faktoren (wie die Lebenserwartung auf Basis auf die Mitglieder von Versorgungswerken angepasster Heubeck-Sterbetafeln), die erwartete Mitgliederentwicklung sowie langfristige finanzielle Annahmen eine Rolle. Diese sogenannten Rechnungsgrundlagen gewährleisten eine sachgerechte Abbildung zukünftiger Verpflichtungen und bilden die Basis für eine generationengerechte Kalkulation.

Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung sind auch die Anwartschaften und Leistungen des WPV vom Grundsatz her auf eine Dynamisierung angelegt. Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Anpassungen vor allem an die Entwicklung der Bruttolöhne gekoppelt und zudem letztlich politisch motiviert sind, erfolgen Dynamisierungen im WPV ausschließlich aus realen wirtschaftlichen Gewinnen.

Versicherungsmathematische Mischkalkulation für eine faire Verteilung

Die individuelle Rentenhöhe ergibt sich dabei – anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung – nicht isoliert aus den eingezahlten Beiträgen und einem bestimmten Renteneintrittsalter. Da die Beiträge zinsbringend am Kapitalmarkt angelegt werden,  werden in jungen Jahren gezahlte Beiträge besser bewertet als in rentennahen Jahren gezahlte Beiträge. Die „Wertigkeit“ der Beitragszahlungen ist versicherungsmathematisch ermittelt und wird durch die in der Satzung festgelegten Steigerungszahlen festgelegt. So werden beispielsweise Beiträge eines 30jährigen Mitglieds mit dem Faktor 2 und Beiträge eines 55 jährigen Mitglieds mit dem Faktor 1,05 bewertet. Grund hierfür ist, dass die Beiträge des jüngeren Mitglieds länger am Kapitalmarkt angelegt werden können und aus diesen folglich auch ein höherer Zinsertrag generiert werden kann. Insgesamt – also bei Betrachtung über alle Lebensalter hinweg – gleichen sich die Bewertungsfaktoren aus.

Die differenzierte Bewertung je nach Lebensalter wurde im Jahr 2005 im Zusammenhang mit dem Alterseinkünftegesetz eingeführt. Die nachgelagerte Besteuerung der Renten konnte zu einer „Nettorentenlücke“ führen und es sollte allen Mitgliedern unabhängig von ihrem Lebensalter ermöglicht werden, diese „Nettorentenlücke“ durch Zahlung von freiwilligen Beiträgen aufzufüllen. Das war zum Schutz der Versichertengemeinschaft aber nur möglich, wenn die Beiträge altersabhängig bewertet werden.

Bis wann lohnt sich das Weiterzahlen von Beiträgen ins WPV?

Diese Frage beschäftigt viele Mitglieder – insbesondere mit zunehmendem Alter. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Bis wann insbesondere die Zahlung zusätzlicher freiwilliger Beiträge sinnvoll ist, kann nur jedes Mitglied für sich selbst entscheiden. Kriterien dafür sind die persönliche Lebenssituation und Lebensplanung, sonstige Vorsorgemaßnahmen und Vermögensanlagen, die steuerliche Situation während des Rentenbezuges und die Einschätzung der Leistungen des WPV. Und natürlich von der eigenen Lebenserwartung, und die kennt (glücklicherweise) keiner. Versicherungstechnisch wird die Deckungsrückstellung unter Berücksichtigung besonderer, von der Heubeck AG im Jahr 2016 veröffentlichter berufsständischer Sterbetafeln berechnet. Die als Generationentafeln ausgestalteten Sterbetafeln gehen davon aus, dass Freiberufler im Vergleich zur Gesamtbevölkerung eine um rd. 4 Jahre längere Lebenserwartung haben! So beträgt die fernere Lebenserwartung eines heute 60jährigen männlichen Mitglieds 29,8 Jahre, d.h. dieses Mitglied wird – versicherungstechnisch betrachtet – fast 90 Jahre alt.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass das WPV auch in späteren Berufsjahren attraktive Konditionen bietet. Neben der Altersrente umfasst die Leistungspalette auch eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit sowie Leistungen für Hinterbliebene – ein wichtiger Aspekt für Mitglieder mit Verantwortung für Familie oder Partner.

Zudem bleibt das Einzahlen rentabel: Mit dem Verhältnis der zugesagten Leistungen zu den gezahlten Beiträgen liegt das WPV im Vergleich zu vielen alternativen Altersvorsorgemodellen und im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgesprochen gut. Früh geleistete Beiträge werden zwar besser bewertet, was für jüngere Mitglieder langfristig einen Vorteil darstellt. Doch auch Mitglieder, die erst im späteren Erwerbsleben Beiträge einzahlen, erwerben vergleichsweise hohe Anwartschaften.

Ab dem satzungsgemäß möglichen Alter von 62 Jahren – für Mitglieder, die bereits vor 2012 Mitglied geworden sind, ab dem 60 Lebensjahr – besteht zudem die Option, die Rente mit Abschlägen vorzeitig in Anspruch zu nehmen, eine Entscheidung, die ebenfalls von der persönlichen Lebensplanung abhängig ist.

Abschließend lässt sich festhalten: Die Altersversorgung im WPV ist solide finanziert, langfristig kalkuliert und individuell gestaltbar. Dank einer gut und mit Bedacht austarierten Mischkalkulation profitieren Mitglieder unabhängig vom Einstiegszeitpunkt. Die Beiträge sind – ob früh oder spät geleistet – immer leistungswirksam. Die Entscheidung, ob, wie lange und in welcher Höhe freiwillige Beiträge gezahlt werden, und ab wann die (vorgezogene) Altersrente in Anspruch genommen wird, sollte dabei stets unter Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituation und Lebensplanung, sonstiger Vorsorgemaßnahmen und Vermögensanlagen, der steuerlichen Situation während des Rentenbezuges und der Einschätzung der Leistungen des WPV getroffen werden.

Das WPV nutzt das sogenannte „Offene Deckungsplanverfahren“. Bei diesem Finanzierungssystem wird Kapital pauschal zur Deckung der Verpflichtungen angesammelt. Die Finanzierung berücksichtigt dabei den künftigen Zugang zum Versorgungswerk.

Im Gegensatz zum individuellen Äquivalenzprinzip besteht keine Äquivalenz zwischen Beitrag und Leistung für jedes einzelne Mitglied. Stattdessen gibt es eine zwischen der Summe aller Beiträge und der Summe aller Leistungen für die Gesamtzahl der Mitglieder einschließlich des künftigen Zugangs.

Die von den Mitgliedern eingezahlten Beiträge legt das WPV auf Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (VAG NRW) sowie der entsprechenden Versicherungsaufsichts-Verordnung (VersAufsVO NRW) nach Grundsätzen an, die auch von privaten Versicherungsunternehmen zu beachten sind. Die Kapitalanlagen sind deshalb so zu gestalten, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung erreicht wird.

WPV-Leistungen im Vergleich

Das Finanzierungsverfahren des WPV unterscheidet sich von dem der gesetzlichen Rentenversicherung, die nach dem sogenannten Umlageverfahren finanziert wird. Die unterschiedlichen Finanzierungsverfahren haben großen Einfluss auf die Höhe der Anfangsrente sowie die möglichen Dynamisierungen der Anwartschaften und Leistungen. Mit dem Beitrag „WPV-Leistungen im Vergleich“ informieren wir Sie darüber, warum die Anfangsrenten des WPV i.d.R. höher sind als in der gesetzlichen Rentenversicherung und unter welchen Voraussetzungen Leistungserhöhungen im WPV möglich sind.

Zum Beitrag "WPV-Leistungen im Vergleich"

 

Das WPV verfolgt einen generationengerechten und langfristig stabilen Finanzierungsansatz, bei dem Kapital gezielt aufgebaut und professionell angelegt wird. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung hängt die Rentenhöhe nicht nur von der Höhe der Beiträge, sondern auch vom Zeitpunkt der Einzahlung ab. Im Beitrag "Zukunftssicher vorgesorgt: Finanzierung, Dynamik und individuelle Strategien für eine verlässliche Altersversorgung" erläutern wir Ihnen, wie unsere versicherungsmathematische Mischkalkulation für eine faire Verteilung sorgt und ob und wie lange es sicht lohnt, über die Beitragspflicht hinaus Zahlungen an das WPV zu leisten.

Zum Beitrag "Zukunftssicher vorgesorgt: Finanzierung, Dynamik und individuelle Strategien für eine verlässliche Altersversorgung"

 

Das nachfolgende Video-Interview bietet vertiefende Einblicke in die Arbeit des WPV. Prof. Dr. Thomas Olbrich, Präsident des WPV, spricht mit dem Präsidenten der Wirtschaftsprüferkammer, Herrn Andreas Dörschell, über zentrale Themen wie Altersversorgung, Kapitalanlagestrategie und Absicherungsmechanismen. Im Fokus stehen dabei unter anderem die Fragen: Wie sicher sind die Rentenleistungen des WPV? In welche Anlageklassen wird investiert? Und welche Faktoren tragen zur langfristigen Stabilität der Versorgung bei?

Zum Video-Interview "Was leistet das Versorgungswerk für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer?"

 

Wie sicher ist meine Rente in Zeiten schwankender Märkte? Das WPV begegnet dieser berechtigten Frage mit einer langfristig ausgerichteten Kapitalanlagestrategie, die auf Stabilität, Diversifikation und klar definierten Risikoreserven beruht. Auch in einem volatilen Umfeld konnten die Leistungsversprechen zuverlässig erfüllt und die Kapitalbasis gestärkt werden. Wie das gelingt und warum das WPV auch in unsicheren Zeiten verlässlich aufgestellt ist, erfahren Sie im Beitrag „Verantwortungsvoller Umgang mit Kapitalanlagen und Risiken“.

Zum Beitrag „Wie sicher ist meine Rente in Zeiten volatiler Kapitalmärkte? – Verantwortungsvoller Umgang mit Kapitalanlagen und Risiken"

 

Warum unterscheiden sich Rentenhöhen und Leistungsentwicklungen zwischen den berufsständischen Versorgungswerken – trotz ähnlicher Aufgaben? In unserem Beitrag "Leistungen von Versorgungswerken im Überblick – was die Unterschiede ausmacht" zeigen wir, wie individuelle Faktoren, unterschiedliche Rechnungszinssätze und strategische Entscheidungen langfristig auf Ihre Versorgung auswirken. Verständlich erklärt – mit Einblicken in das Finanzierungskonzept des WPV und die Effekte der Niedrigzinsjahre.

Zum Beitrag "Leistungen von Versorgungswerken im Überblick – was die Unterschiede ausmacht"

Das WPV in Gebärdensprache