Zur Hauptnavigation Zum Hauptinhalt Zu den Kontaktinformationen

Organisation

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung (VV) ist das „Parlament“ des WPV. Sie besteht aus 15 Mitgliedern, die von den Versicherten für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden und in diesem Gremium ehrenamtlich tätig sind. Nach § 4 der Satzung hat die Vertreterversammlung folgende Aufgaben: 

  • Sie kann Satzung und Wahlordnung erlassen und ändern.
  • Sie wählt die Mitglieder des Vorstands und kann sie gemäß der Satzung abberufen.
  • Sie wählt den Abschlussprüfer.
  • Sie stellt den Jahresabschluss fest und entlastet den Vorstand.
  • Sie bestimmt die Beitragshöhe und bemisst die Leistungen.

Die Mitglieder der siebten Vertreterversammlung

Moesta

  • WP/StB/RA Prof. Dr. jur. Dietrich Grashoff          1. stellv. Vorsitzender
  • WP/StB Dipl.-Ök. Bastian Koecke                          2. stellv. Vorsitzender
  • WP/StB Dipl.-Kfm./MBA (USA) Jörg Engels
  • WP/StB Dipl.-Kfm. Dr Lars-Oliver Farwick
  • WP Dipl.-Wirt.-Ing. Martin Gehringer
  • WP/StB/RA Dr. jur. Friedrich Helmert
  • WP Dipl.-Kfm. Roland Kruse-Kraft
  • StB Dipl.-Math. Udo Kühle
  • WP/StB Dipl.-Kfm. Joachim Lang
  • WP/StB Dipl.-Wirt.-Math. Eric Pritsch
  • WPin/StBin Dipl.-Kfr. Sibylle Siegl
  • RA/StB Dr. Stephanie Thomas
  • WP/StB Dr. rer. soc. oec Alexander Vieler
  • WPin/StBin Dipl.-Wirt.-Ing. Claudia Weissflog

Geschäftsordnung

Ergebnisberichte

BERATENDER AUSSCHUSS (BA) DER VERTRETERVERSAMMLUNG

Die Siebte Vertreterversammlung hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 19. September 2023 beschlossen, einen Beratenden Ausschuss (BA) einzurichten, der die nach Gesetz und Satzung der Vertreterversammlung zugewiesenen Aufgaben ohne Entscheidungskompetenz vorbereiten soll. Als Mitglieder des Beratenden Ausschusses wurden gewählt: 

    • WP/StB/RA Dr. jur. Friedrich Helmert
    • WP/StB Dipl.-Ök. Bastian Koecke
    • WP/StB Dipl.-Betrw. Guido Moesta
    • WP/StB Dipl.-Kfm. Joachim Lang
    • WPin/StBin Dipl.-Kfr. Sibylle Siegl

 

Vorstand

Der Vorstand überwacht die Geschäftsführung und bestimmt die Grundsätze der Geschäftspolitik des WPV. Er hat insbesondere die in § 6 Abs. 2 der Satzung festgelegten Aufgaben und Befugnisse.

Der Vorstand beschließt über die Bestellung der Mitglieder der Geschäftsführung und kann ein Mitglied der Geschäftsführung zum Vorsitzenden ernennen.

Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Präsidenten und den Vizepräsidenten, die beide dem WPV angehören müssen. Der Präsident leitet den Vorstand. Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten.

Die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstandes ist ehrenamtlich.

Vorstand 1223

Geschäftsführung und Vertretung

Die Geschäftsführung führt die Geschäfte des WPV, soweit sie nicht dem Vorstand zugewiesen sind, nach den vom Vorstand bestimmten Grundsätzen und vollzieht die Beschlüsse des Vorstandes. Die Geschäftsführung vertritt das WPV gerichtlich und außergerichtlich.

Der Vorstand hat beschlossen, Frau Ulrike Neuhaus und Herrn WP/StB Thomas Wengel Zeichnungsbefugnis gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung zu erteilen. Die genannten Personen können das WPV jeweils in Gemeinschaft mit einem Geschäftsführer des WPV vertreten.

Dr. Silke Wolf und Sascha Pinger

*Die Zuständigkeiten ergeben sich aus dem vom Vorstand beschlossenen Geschäftsverteilungsplan.

 

 

Zum Seitenstart

Das WPV in Gebärdensprache