Organisation
Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung (VV) ist das „Parlament“ des WPV. Sie besteht aus 15 Mitgliedern, die von den Versicherten für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden und in diesem Gremium ehrenamtlich tätig sind. Nach § 4 der Satzung hat die Vertreterversammlung folgende Aufgaben:
- Sie kann Satzung und Wahlordnung erlassen und ändern.
- Sie wählt die Mitglieder des Vorstands und kann sie gemäß der Satzung abberufen.
- Sie wählt den Abschlussprüfer.
- Sie stellt den Jahresabschluss fest und entlastet den Vorstand.
- Sie bestimmt die Beitragshöhe und bemisst die Leistungen.
Die Mitglieder der siebten Vertreterversammlung
- WP/StB/RA Prof. Dr. jur. Dietrich Grashoff 1. stellv. Vorsitzender
- WP/StB Dipl.-Ök. Bastian Koecke 2. stellv. Vorsitzender
- WP/StB Dipl.-Kfm./MBA (USA) Jörg Engels
- WP/StB Dipl.-Kfm. Dr Lars-Oliver Farwick
- WP Dipl.-Wirt.-Ing. Martin Gehringer
- WP/StB/RA Dr. jur. Friedrich Helmert
- WP Dipl.-Kfm. Roland Kruse-Kraft
- StB Dipl.-Math. Udo Kühle
- WP/StB Dipl.-Kfm. Joachim Lang
- WP/StB Dipl.-Wirt.-Math. Eric Pritsch
- WPin/StBin Dipl.-Kfr. Sibylle Siegl
- RA/StB Dr. Stephanie Thomas
- WP/StB Dr. rer. soc. oec Alexander Vieler
- WPin/StBin Dipl.-Wirt.-Ing. Claudia Weissflog
Geschäftsordnung
Ergebnisberichte
- Ergebnisbericht über die Sitzung der Siebten Vertreterversammlung des WPV am 6. Dezember 2023Link öffnet sich in neuem Fenster, PDF-Datei
- Ergebnisbericht über die konstituierende Sitzung der Siebten Vertreterversammlung des WPV am 19. September 2023Link öffnet sich in neuem Fenster, PDF-Datei
- Ergebnisbericht über die 11. Sitzung der Sechsten Vertreterversammlung des WPV am 1. Juni 2023Link öffnet sich in neuem Fenster, PDF-Datei
- Ergebnisbericht über die 10. Sitzung der Sechsten Vertreterversammlung des WPV am 1. Dezember 2022Link öffnet sich in neuem Fenster, PDF-Datei
- Ergebnisbericht über die 9. Sitzung der Sechsten Vertreterversammlung des WPV am 23. Juni 2022Link öffnet sich in neuem Fenster, PDF-Datei
- Ergebnisbericht über die 8. Sitzung der Sechsten Vertreterversammlung des WPV am 2. Dezember 2021Link öffnet sich in neuem Fenster, PDF-Datei
- Ergebnisbericht über die 7. Sitzung der Sechsten Vertreterversammlung des WPV am 2. Juni 2021Link öffnet sich in neuem Fenster, PDF-Datei
- Ergebnisbericht über die 6. Sitzung der Sechsten Vertreterversammlung des WPV am 2. Dezember 2020Link öffnet sich in neuem Fenster, PDF-Datei
- Ergebnisbericht über die 5. Sitzung der Sechsten Vertreterversammlung des WPV am 27. Mai 2020Link öffnet sich in neuem Fenster, PDF-Datei
- Ergebnisbericht über die 4. Sitzung der Sechsten Vertreterversammlung des WPV am 5. Dezember 2019Link öffnet sich in neuem Fenster, PDF-Datei
BERATENDER AUSSCHUSS (BA) DER VERTRETERVERSAMMLUNG
- WP/StB/RA Dr. jur. Friedrich Helmert
- WP/StB Dipl.-Ök. Bastian Koecke
- WP/StB Dipl.-Betrw. Guido Moesta
- WP/StB Dipl.-Kfm. Joachim Lang
- WPin/StBin Dipl.-Kfr. Sibylle Siegl
Vorstand
Der Vorstand überwacht die Geschäftsführung und bestimmt die Grundsätze der Geschäftspolitik des WPV. Er hat insbesondere die in § 6 Abs. 2 der Satzung festgelegten Aufgaben und Befugnisse.
Der Vorstand beschließt über die Bestellung der Mitglieder der Geschäftsführung und kann ein Mitglied der Geschäftsführung zum Vorsitzenden ernennen.
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Präsidenten und den Vizepräsidenten, die beide dem WPV angehören müssen. Der Präsident leitet den Vorstand. Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten.
Die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstandes ist ehrenamtlich.
Geschäftsführung und Vertretung
Die Geschäftsführung führt die Geschäfte des WPV, soweit sie nicht dem Vorstand zugewiesen sind, nach den vom Vorstand bestimmten Grundsätzen und vollzieht die Beschlüsse des Vorstandes. Die Geschäftsführung vertritt das WPV gerichtlich und außergerichtlich.
Der Vorstand hat beschlossen, Frau Ulrike Neuhaus und Herrn WP/StB Thomas Wengel Zeichnungsbefugnis gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung zu erteilen. Die genannten Personen können das WPV jeweils in Gemeinschaft mit einem Geschäftsführer des WPV vertreten.
*Die Zuständigkeiten ergeben sich aus dem vom Vorstand beschlossenen Geschäftsverteilungsplan.