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Ein Arbeitnehmer, der bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung versichert ist, wird im Arbeitgebermeldeverfahren zur Beitragserhebung durch eine besondere Mitgliedsnummer bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Arbeitgebermeldeverfahren zur Beitragserhebung (MNrBV-AGV) identifiziert. Ihre bestehende WPV-Mitgliedsnummer wird hierzu um vier Ziffern erweitert.


Diese erweiterte Mitgliedsnummer teilen wir Ihnen in der Regel bei der Weiterleitung eines Antrags auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Vorlage beim Arbeitgeber mit.


Sie haben noch keine erweiterte Mitgliedsnummer von uns erhalten, benötigen diese aber für Ihren Arbeitgeber? Dann können Sie durch nachstehende Eingabe Ihrer sechsstelligen WPV-Mitgliedsnummer im Nummern-Generator Ihre vollständige erweiterte Mitgliedsnummer ermitteln.

Bitte geben Sie hier Ihre WPV-Mitgliedsnummer ein.

Ihre DASBV-Nr.:

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