Aktuelle Entwicklungen im WPV
Presseveröffentlichungen „Mezzanine-Anlagen“
In den vergangenen Monaten sind wiederholt – insbesondere unter Bezugnahme auf Abschreibungen eines anderen berufsständischen Versorgungswerkes im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 – aus unserer Sicht z.T. „reißerische” Presseartikel veröffentlicht worden. Diese haben möglicherweise auch zu Verunsicherungen und Fragen auf Seiten der Mitglieder des WPV geführt. Daher möchten wir unseren Mitgliedern – ergänzend zu den regelmäßig aktualisierten Informationen zur Vermögensanlage im Mitgliederbereich unserer Internetseite – den Sachverhalt aus unserer Perspektive und bezogen auf das WPV erläutern. Weiterlesen [Mitgliederbereich]
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Sitzung der Siebten Vertreterversammlung am 4. Juni 2024
Die Siebte Vertreterversammlung ist am 4. Juni 2024 zu ihrer 2. Sitzung zusammengetreten und hat im Rahmen der Sitzung u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
Die Siebte Vertreterversammlung hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023, der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Köln, versehen ist, einstimmig festgestellt. Der Jahresabschluss nebst Lagebericht sowie der Geschäftsbericht 2023 sind hier (Mitgliederbereich) veröffentlicht. Auf der Grundlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG hat die Vertreterversammlung auf Vorschlag des Vorstandes einstimmig beschlossen, dass der Rentensteigerungsbetrag mit Wirkung für Rentenfälle ab dem 1. Januar 2025 auf 87,45 € erhöht wird und die laufenden Renten mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 um 1,5 % erhöht werden.
Die Siebte Vertreterversammlung hat ferner Änderungen der Satzung und der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung beschlossen. Anlass für die Satzungsänderungen war im Wesentlichen die Gründung der WPV Advisory & Asset Management GmbH & Co. KG (WPV AAM GmbH & Co. KG) sowie deren Komplementärgesellschafterin, der WPV Advisory & Asset Management Beteiligungs GmbH (WPV AAM Beteiligungs GmbH), die im Jahr 2022 als 100 %iges Tochterunternehmen des WPV gegründet wurde und im Oktober 2023 nach Erteilung der BaFin-Genehmigung ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen hat. Nähere Informationen zur WPV AAM finden Sie hier. Insbesondere um die Stellung und die Rechte der Organe Vertreterversammlung, Vorstand und Geschäftsführung in der Struktur des WPV im Zusammenhang mit den verbundenen Unternehmen zu wahren, hat die Vertreterversammlung in der Satzung (§ 7 Abs. 4) Zustimmungsvorbehalte festgelegt. Die Satzungsänderung ist am 16. Juli 2024 von der Aufsichtsbehörde, dem Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, genehmigt worden und tritt am 1. August 2024 in Kraft. Der Beschluss über die Änderung der Satzung vom 4. Juni 2024 ist hier bekanntgemacht. Die Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung nebst Begründung sowie die Synopse der alten und der neuen Satzung finden Sie hier. Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung, die zeitgleich mit der Satzungsänderung am 1. August 2024 in Kraft tritt, ist hier (Mitgliederbereich) veröffentlicht.
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Veränderungen in der Geschäftsführung des WPV
Dr. Hans Wilhelm Korfmacher ist zum 30. Juni 2024 als Vorsitzender der Geschäftsführung des WPV ausgeschieden. Künftig bilden die bisherigen Geschäftsführer Dr. Silke Wolf – als Sprecherin – und Sascha Pinger die Geschäftsführung. Die Zuständigkeiten ergeben sich aus dem vom Vorstand beschlossenen Geschäftsverteilungsplan.
Dr. Hans Wilhelm Korfmacher bleibt – gemeinsam mit Sascha Pinger (Vorsitzender der Geschäftsleitung) – als Geschäftsführer der WPV Advisory & Asset Management GmbH & Co. KG tätig.
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Sitzung der Siebten Vertreterversammlung am 6. Dezember 2023
Die Siebte Vertreterversammlung ist am 6. Dezember 2023 zu ihrer Sitzung zusammengetreten und hat im Rahmen der Sitzung u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
- Dr. Helmert, Herr Koecke, Herr Moesta, Herr Lang und Frau Siegl wurden als Mitglieder des Beratenden Ausschusses gewählt.
- Die vom Vorstand im Governance-Kodex festgelegten Anforderungen an das Handeln des WPV sind auch für das Handeln der Vertreterversammlung verbindlich.
Die in der Sitzung gefassten Beschlüsse der Vertreterversammlung sind hier bekanntgemacht.