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Das WPV ist das selbstverwaltete Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer und gehört zur ersten Säule des deutschen Altersvorsorgesystems. Seit 30 Jahren gestalten wir für unsere Mitglieder und weitere zum Empfang von Leistungen Berechtigte die Altersvorsorge sowie die Berufsunfähigkeits- und die Hinterbliebenenabsicherung. Wir verwalten Kapitalanlagen in Höhe von mehr als fünf Milliarden Euro. Das WPV zählt damit zu den großen berufsständischen Versorgungseinrichtungen in Deutschland. Grundlegende Entscheidungen treffen gewählte Delegierte aus der Mitgliederschaft. Wir erhalten keine staatlichen Zuschüsse, sondern erfüllen unseren Versorgungsauftrag in Eigenverantwortung. Bundesweit vertrauen rund 14.000 Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer auf unsere Kompetenz.

 

Selbstverständnis

Sitz des WPV an der Lindenstraße in Düsseldorf, Außenansicht des GebäudesUnsere Mitglieder vertrauen uns ihre Alterssicherung an. Dieser großen Verantwortung sind wir uns bewusst. Für die Wirtschaftsprüfer und die vereidigten Buchprüfer sind wir ein verlässlicher und kompetenter Begleiter für die Altersvorsorge. Wir handeln sicherheitsorientiert und transparent, wir identifizieren und kalkulieren Risiken und sichern sie gegebenenfalls ab. Unser Ziel ist es, kontinuierlich stabile und planbare Erträge für die Altersversorgung unserer Mitglieder zu erwirtschaften. Wir denken voraus und stellen frühzeitig die Weichen. Dabei berücksichtigen wir die Interessen aller Mitgliedergenerationen. Unseren Versicherten bieten wir erstklassigen Service und die Gewissheit, dass ihre Altersvorsorge bei uns in guten Händen ist. So können sie sich auf ihre Arbeit konzentrieren und später ihren wohlverdienten Ruhestand genießen. Dafür stehen wir.

 

Landesrecht als Organisationsgrundlage

Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer in Deutschland ist in der Wirtschaftsprüferkammer als bundesunmittelbarer und bundeszentraler Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Die Grundlage des Versorgungswerkes bildet dagegen Landesrecht. Warum? Da die Bundesländer die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit für die berufsständische Versorgung haben, ist die Einrichtung eines Versorgungswerkes auf Bundesebene nicht möglich. Daher ist im Jahr 1993 in Nordrhein-Westfalen das WPV als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet worden. Außer dem Saarland haben sich alle Bundesländer dem WPV angeschlossen. Die Grundlage dafür sind Staatsverträge mit dem Land Nordrhein-Westfalen. Diese 14 Staatsverträge bilden dann zusammen mit einem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, dem WPVG NRW, die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des WPV.

 

Mitgliedschaft

Das WPVG NRW und die Staatsverträge sehen eine Pflichtmitgliedschaft grundsätzlich aller Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer und gesetzlichen Vertreter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften vor. Personen, die nicht die im WPVG NRW und den Staatsverträgen genannten Voraussetzungen erfüllen, können nicht Mitglied des WPV werden.

 

Finanzierung der Leistungen

Das WPV nutzt das sogenannte „Offene Deckungsplanverfahren“. Bei diesem Finanzierungssystem wird Kapital pauschal zur Deckung der Verpflichtungen angesammelt. Die Finanzierung berücksichtigt dabei den künftigen Zugang zum Versorgungswerk.

Im Gegensatz zum individuellen Äquivalenzprinzip besteht keine Äquivalenz zwischen Beitrag und Leistung für jedes einzelne Mitglied. Stattdessen gibt es eine zwischen der Summe aller Beiträge und der Summe aller Leistungen für die Gesamtzahl der Mitglieder einschließlich des künftigen Zugangs.

Die von den Mitgliedern eingezahlten Beiträge legt das WPV auf Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (VAG NRW) sowie der entsprechenden Versicherungsaufsichts-Verordnung (VersAufsVO NRW) nach Grundsätzen an, die auch von privaten Versicherungsunternehmen zu beachten sind. Die Kapitalanlagen sind deshalb so zu gestalten, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung erreicht wird.

 

WPV Governance Kodex

Der Vorstand hat einen „Governance Kodex“Link öffnet sich in neuem Fenster, PDF-Datei be bes beschlossen. Auf dieser Grundlage hat das WPV eine Interne Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes eingerichtet, an die – unter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität von Hinweisgebern – Mitteilungen über Verstöße im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes gemeldet werden können. Der Meldeweg ist hier zu finden.

Rechtsaufsicht

Die Rechtsaufsicht über das WPV als Körperschaft des öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Versicherungsaufsicht werden durch das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeübt.

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Das WPV in Gebärdensprache