Organisation
Vertreterversammlung
WP Dipl.-Kfm. Michael Gewehr, VV-Vorsitzender des WPVDie Vertreterversammlung (VV) ist das „Parlament“ des WPV. Sie besteht aus 15 Mitgliedern, die per Briefwahl von den Versicherten bestimmt werden und in diesem Gremium ehrenamtlich tätig sind. Nach § 4 der Satzung hat die Vertreterversammlung folgende Aufgaben:
- Sie kann Satzung und Wahlordnung erlassen und ändern.
- Sie wählt die Mitglieder des Vorstands und kann sie gemäß der Satzung abberufen.
- Sie wählt den Abschlussprüfer.
- Sie stellt den Jahresabschluss fest und entlastet den Vorstand.
- Sie bestimmt die Beitragshöhe und bemisst die Leistungen.
Geschäftsordnung
Ergebnisberichte
- Ergebnisbericht über die 5. Sitzung der Sechsten Vertreterversammlung des WPV am 27. Mai 2020Link öffnet sich in neuem Fenster, PDF-Datei
- Ergebnisbericht über die 4. Sitzung der Sechsten Vertreterversammlung des WPV am 5. Dezember 2019Link öffnet sich in neuem Fenster, PDF-Datei
Die Mitglieder der Sechsten Vertreterversammlung
- WP Dipl.-Kfm. Michael Gewehr, Vorsitzender
- WP/StB Dipl.-Betrw. Claudia Pscherer, 1. stellv. Vorsitzende
- WP/StB Dipl.-Kfm. Martina Schulte, 2. stellv. Vorsitzende
- WP/StB Dipl.-Kfm. Martin Dahmen
- WP Dipl.-Kfm. Dr. rer. pol. Andreas Freiling
- WP'in/StB'in Margrit Gau
- WP/StB/RA Prof. Dr. jur. Dietrich Grashoff
- WP/StB/RA Dr. jur. Friedrich Helmert
- WP Dipl.-Kfm. Dirk Hildebrand
- WP Dipl.-Volksw. Alexander Hofmann
- StB Dipl.-Math. Udo Kühle
- WP/StB Dipl.-Kfm. Joachim Lang
- WP/StB Dipl.-Betrw. Guido Moesta
- WP/StB Dipl.-oec. Prof. Dr. rer. oec. Norbert Schwieters
- WP/StB Dipl.-Wirtsch.-Ing. Claudia Weissflog
BERATENDER AUSSCHUSS (BA) DER VERTRETERVERSAMMLUNG
- WP Dipl.-Kfm. Michael Gewehr
- WP Dipl.-Kfm. Dr. rer. pol. Andreas Freiling
- WP Dipl.-Volksw. Alexander Hofmann
- WP/StB Dipl.-oec. Prof. Dr. rer. oec. Norbert Schwieters
Vorstand
Der Vorstand überwacht die Geschäftsführung und bestimmt die Grundsätze der Geschäftspolitik des WPV. Er hat insbesondere die in § 6 Abs. 2 der Satzung festgelegten Aufgaben und Befugnisse.
Der Vorstand beschließt über die Bestellung der Mitglieder der Geschäftsführung und kann ein Mitglied der Geschäftsführung zum Vorsitzenden ernennen.
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Präsidenten und den Vizepräsidenten, die beide dem WPV angehören müssen. Der Präsident leitet den Vorstand. Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten.
Die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstandes ist ehrenamtlich.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung führt die Geschäfte des WPV, soweit sie nicht dem Vorstand zugewiesen sind, nach den vom Vorstand bestimmten Grundsätzen und vollzieht die Beschlüsse des Vorstandes. Die Geschäftsführung vertritt das WPV gerichtlich und außergerichtlich.